Bestellung außerhalb der EU

Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union eine Bestellung aufgeben, möchten Sie natürlich wissen, mit welchem Steuersatz (MwSt.) Sie es zu tun haben und welche möglichen Kosten anfallen. Alles darüber können Sie auf dieser Seite lesen.

  1. Welche Länder gehören zur EU?
  2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
    2a. Einfuhrzölle
    2b. Mehrwertsteuer
    2c. Sonstige Kosten
  3. Wie werden Einfuhrzölle berechnet?
  4. Wo finde ich Informationen zu Einfuhrzöllen?
  5. Auf welchen Wert muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
  6. Wie bezahle ich Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und andere Kosten?
  7. Mit welchen Spediteuren arbeiten Sie zusammen?
  8. Bestellungen aus dem Vereinigten Königreich
  9. Rücksendungen außerhalb der EU
  10. Vertragsklausel – Exportkontrolle & Sanktionen

1.       Welche Länder gehören zur EU?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien , Südzypern, Tschechische Republik, Ungarn.

Alle anderen Länder sind nicht-EU-Länder.

2.       Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU bestellen, erhalten Sie von uns eine Rechnung mit Angabe des Preises der von Ihnen bestellten Produkte und der Transportkosten. Auf der Rechnung selbst ist keine Mehrwertsteuer (0 %-Satz) ausgewiesen

Ihre Bestellung durchläuft den Zoll und bei der Ankunft im Zielland muss Ihre Bestellung abgefertigt werden. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten. Erst nachdem Sie diese Kosten bezahlt haben, kann Ihre Bestellung geliefert werden

Folgende Kosten müssen Sie einkalkulieren:

2a.       Einfuhrzölle

Die Einfuhrzölle variieren je nach Produkt und Land. Als Faustregel können Sie einen Prozentsatz von 2 bis 4,5 % verwenden.

2b.      Mehrwertsteuer

Sie zahlen den in Ihrem Land geltenden Mehrwertsteuersatz.

2c.       Sonstige Kosten

Für die Abwicklung Ihrer Bestellung zahlen Sie dem Spediteur die Bearbeitungskosten. Je nach Anbieter handelt es sich entweder um einen Festbetrag oder um einen Prozentsatz (ca.2-3%) der Einfuhrzölle und der Mehrwertsteuer, die Sie zahlen müssen

3.       Wie werden Einfuhrzölle berechnet?

Sie berechnen die Einfuhrzölle, indem Sie den Preis der Produkte und die Versandkosten addieren und mit dem Prozentsatz der Einfuhrzölle multiplizieren. Also: Höhe der Einfuhrzölle = (Preis der Produkte + Versandkosten) * Prozentsatz der Einfuhrzölle, die für das Bestimmungsland gelten. Beispiel: Angenommen, der Produktpreis beträgt €1.000, die Versandkosten betragen €30 und der Prozentsatz der Einfuhrzölle in Ihrem Land beträgt 8,5 %. Mit dieser Summe können Sie dann die Höhe der Einfuhrzölle berechnen, die Sie zahlen müssen: (€1000 + €30 ) * 0,085 = €87,55. Achtung: Dies ist ein Beispiel!

4.       Wo finde ich Informationen zu Einfuhrzöllen?

Die Einfuhrzölle variieren je nach Produkt und Land. Das Transportunternehmen kann Ihnen weitere Informationen über die von Ihnen zu entrichtenden Einfuhrzölle geben. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Websites der Regierung. Für die häufigsten Länder geben wir Ihnen einen Link zu einer solchen Website:

5.       Auf welchen Wert muss ich Mehrwertsteuer zahlen?

Sie zahlen die Mehrwertsteuer auf den Warenwert, die Versandkosten und Einfuhrzölle. Es gilt der Mehrwertsteuersatz im Bestimmungsland. Also:

Zu zahlende Mehrwertsteuer = (Preis der Produkte + Versandkosten + Einfuhrzölle) * der im Zielland geltende Prozentsatz der Mehrwertsteuer. Beispiel: Angenommen, der Produktpreis beträgt €1.000, die Versandkosten betragen €30, der Einfuhrzoll im Zielland beträgt 8,5 % und der Mehrwertsteuersatz im Zielland beträgt 25 %. Die Einfuhrzölle wurden anhand der gleichen Beispielzahlen berechnet Schritt 3, das war €87,55. Anschließend berechnen Sie die zu zahlende Mehrwertsteuer wie folgt: (€1000 + €30 + €87,55) * 0,25 = €279,39 MWSt Achtung: Dies ist ein Beispiel!

6.       Wie bezahle ich Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und andere Kosten?

Ihr Spediteur kümmert sich um die Zollabwicklung Ihrer Bestellung. Er wird Ihnen die Gesamtkosten mitteilen und Sie zur Zahlung auffordern. Erst nach Bezahlung der Kosten wird er die Bestellung an Sie ausliefern. Normalerweise können Sie über den Track-and-Trace-Code bezahlen.

7.       Mit welchen Spediteuren arbeiten Sie zusammen?

Wir haben Vereinbarungen mit verschiedenen Spediteuren. Welche wir verwenden, hängt von der Bestellung und dem Bestimmungsland ab. Sie können Ihre Bestellung über einen Track-and-Trace-Code verfolgen

Die Kuriere, die wir am häufigsten nutzen, sind:

  • GLS
  • UPS
  • DHL
  • PostNL
  • Parcelforce

8.       Bestellungen aus dem Vereinigten Königreich

Wir versenden Bestellungen nach Großbritannien per PostNL. Sie zahlen die Einfuhrzölle, die Mehrwertsteuer und die Bearbeitungskosten an Parcelforce. Sie können hierfür den Track-and-Trace-Code verwenden, den Sie über PostNL erhalten haben. Also:

Für das Vereinigte Königreich bestimmte Bestellungen = Zahlung der Kosten an Parcelforce mit dem PostNL-Track-and-Trace-Code.

9. Rücksendungen außerhalb der EU

Wir haben eine spezielle Seite mit allen notwendigen Informationen zu Rücksendungen außerhalb der EU erstellt. Sehen Sie sich die Seite Rücksendungen außerhalb der EU an.

10. Vertragsklausel – Exportkontrolle & Sanktionen

AB Marine Service führt aktiv Prüfungen von Personen, Unternehmen und Organisationen anhand internationaler Sanktionslisten durch. Bei Exportgeschäften kann vom Kunden verlangt werden, ein End-Use Certificate (EUC) zu unterzeichnen, in dem Endverwendung, Endnutzer und Bestimmungsort der Waren bestätigt werden.


1. Anwendbare Vorschriften
Die Parteien erkennen an, dass die Lieferung, Übertragung, Wiederausfuhr, Durchfuhr, technische Unterstützung, Dienstleistungen und finanziellen Transaktionen im Rahmen dieses Vertrags den EU-Exportkontrollvorschriften, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use), sowie EU-, UN-, OFAC- und nationalen Sanktionsregelungen unterliegen können.

2. Einhaltungspflicht
Jede Partei garantiert, dass sie:
a. alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einhält;
b. keine Güter, Software, Technologie oder Dienstleistungen an Länder, Unternehmen oder Personen liefert, die einem Embargo oder Sanktionsregime unterliegen;
c. keine Transaktionen durchführt, die direkt oder indirekt verboten sind oder eine Umgehung von Sanktionen darstellen.

3. Verbotene Endverwendung und Endnutzer
Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Güter, Software, Technologien oder Dienstleistungen:
a. nicht für militärische Zwecke, Massenvernichtungswaffen oder andere verbotene Endverwendungen genutzt werden;
b. nicht an Endnutzer geliefert werden, die auf einer Sanktionsliste stehen oder in einem sanktionierten Land ansässig sind;
c. nicht ohne Einhaltung aller geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften wiederausgeführt werden.

4. Genehmigungen
Ist für die Durchführung dieses Vertrags eine Export- oder sonstige Genehmigung erforderlich, entsteht die Lieferverpflichtung erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung. AB Marine Service haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferung infolge fehlender oder widerrufener Genehmigungen.

5. Informations- und Mitwirkungspflicht
Der Kunde stellt auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die für Klassifizierung, Screening, Genehmigungsanträge und Compliance erforderlich sind, einschließlich:
– Endverbleibserklärungen
– Informationen über den Endverwendungszweck
– Informationen über Wiederausfuhr oder Durchfuhr.

6. Aussetzung und Kündigung
AB Marine Service ist berechtigt, die Durchführung dieses Vertrags sofort auszusetzen oder zu beenden, wenn:
a. ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Transaktion gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt;
b. neue Sanktionen oder Vorschriften die Durchführung ganz oder teilweise verbieten.

In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Freistellung
Der Kunde stellt AB Marine Service von allen Schäden, Geldbußen, Kosten und Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen diese Klausel durch den Kunden oder durch Parteien entstehen, an die der Kunde die Güter oder Dienstleistungen weiterliefert.