Auf alle mit uns geschlossenen Verträge finden die Allgemeinen Bedingungen der ‘Metaalunie’ Anwendung. Sie können diese Allgemeinen Bedingungen einsehen, speichern und/oder ausdrucken, wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken. Darüber hinaus können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nochmals am Ende unserer Homepage lesen.
Link pdf: Bedingungen der ”Metaalunie” Privatkunde
Link pdf: Bedingungen der ”Metaalunie” Geschäftskunde

Allgemeines
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- Die Produkte müssen von sachkundigen Personen unter Berücksichtigung der Sicherheit installiert werden.
- Die Rückgabe von Online-Einkäufen ist bis zu 14 Tage nach Lieferung möglich, wenn sie unbenutzt und unbeschädigt an die Postanschrift erfolgt.
- Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers, für Garantie- und Schadensfälle können Sie einen Rückschein anfordern.
- Elektronische Komponenten wie Regler, Relais und Dynastarter können, wenn sie schon einmal angeschlossen worden sind, nicht mehr zurückgegeben werden.
- Preisänderungen, Typen- und Druckfehler vorbehalten.
Gebrauchtartikel/Motoren:
Für den Kauf von Gebrauchtartikeln gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
- Der Käufer hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages.
- Der Käufer erhält eine Garantie von 12 Monaten auf die Motorkomponenten. Diese Garantie bedeutet, dass wenn Motorteile innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers oder Dritter nicht mehr funktionieren und ersetzt werden müssen, diese Teile vom Verkäufer kostenlos repariert oder geliefert werden.
- Diese Garantie entfällt, wenn der Verkäufer vor oder während des Kaufs ausdrücklich darauf hinweist, dass der Motor und/oder Teile davon mangelhaft sind, oder wenn der Verkäufer die Garantie ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt.
- Sämtliche Arbeiten des Verkäufers, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Auftrags, Service oder anderweitig erfolgen, werden in der Werkstatt des Verkäufers durchgeführt. Der Käufer ist selbst für den Transport des Motors zum und vom Verkäufer verantwortlich.
- Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die über den Schaden am Motor selbst hinausgehen.
Vertragsklausel – Exportkontrolle & Sanktionen
AB Marine Service führt aktiv Prüfungen von Personen, Unternehmen und Organisationen anhand internationaler Sanktionslisten durch. Bei Exportgeschäften kann vom Kunden verlangt werden, ein End-Use Certificate (EUC) zu unterzeichnen, in dem Endverwendung, Endnutzer und Bestimmungsort der Waren bestätigt werden.
1. Anwendbare Vorschriften
Die Parteien erkennen an, dass die Lieferung, Übertragung, Wiederausfuhr, Durchfuhr, technische Unterstützung, Dienstleistungen und finanziellen Transaktionen im Rahmen dieses Vertrags den EU-Exportkontrollvorschriften, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use), sowie EU-, UN-, OFAC- und nationalen Sanktionsregelungen unterliegen können.
2. Einhaltungspflicht
Jede Partei garantiert, dass sie:
a. alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einhält;
b. keine Güter, Software, Technologie oder Dienstleistungen an Länder, Unternehmen oder Personen liefert, die einem Embargo oder Sanktionsregime unterliegen;
c. keine Transaktionen durchführt, die direkt oder indirekt verboten sind oder eine Umgehung von Sanktionen darstellen.
3. Verbotene Endverwendung und Endnutzer
Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Güter, Software, Technologien oder Dienstleistungen:
a. nicht für militärische Zwecke, Massenvernichtungswaffen oder andere verbotene Endverwendungen genutzt werden;
b. nicht an Endnutzer geliefert werden, die auf einer Sanktionsliste stehen oder in einem sanktionierten Land ansässig sind;
c. nicht ohne Einhaltung aller geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften wiederausgeführt werden.
4. Genehmigungen
Ist für die Durchführung dieses Vertrags eine Export- oder sonstige Genehmigung erforderlich, entsteht die Lieferverpflichtung erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung. AB Marine Service haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferung infolge fehlender oder widerrufener Genehmigungen.
5. Informations- und Mitwirkungspflicht
Der Kunde stellt auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die für Klassifizierung, Screening, Genehmigungsanträge und Compliance erforderlich sind, einschließlich:
– Endverbleibserklärungen
– Informationen über den Endverwendungszweck
– Informationen über Wiederausfuhr oder Durchfuhr.
6. Aussetzung und Kündigung
AB Marine Service ist berechtigt, die Durchführung dieses Vertrags sofort auszusetzen oder zu beenden, wenn:
a. ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Transaktion gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt;
b. neue Sanktionen oder Vorschriften die Durchführung ganz oder teilweise verbieten.
In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7. Freistellung
Der Kunde stellt AB Marine Service von allen Schäden, Geldbußen, Kosten und Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen diese Klausel durch den Kunden oder durch Parteien entstehen, an die der Kunde die Güter oder Dienstleistungen weiterliefert.
